Boykottieren des Energieausweises?



Ordnungswidrigkeit gemäß § 8 EnEG

Gibt es Strafen im Zusammenhang wegen fehlendem, bzw. boykottiertem Energieausweis, gem. ENEV 2009?


Verstöße können als Ordnungswidrigkeit gem. § 8 EnEG bestraft werden, respektive könnten Bußgelder im Einzelfall in Höhe bis EUR 15.000,00 anfallen. Bei Ordnungswidrigkeiten ist auch eine Mehrfachbestrafung in Sachen Energieausweis respektive ENEV 2009 möglich.



Ein Verstoß tritt nur dann auf, wenn bei Neuvermietungen alternativ Verkauf kein Energieausweis gem. ENEV 2009 erstellt wurde. Folgender Artikel ist nachlesbar unter: Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/eneg/__8.html

§ 8 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich sowohl auch fahrlässig eine Rechtsverordnung

1. nach § 1 Absatz 2 Satz 1 bzw. 2, § 2 Abs. 2 auch in Verbindung mit Abs. 3, § 3 Abs. 2 oder § 4,
2. nach § 5a Satz 1 oder
3. nach § 7 Absatz 4

bzw. auf Grund vollziehbaren Anordnung einmal sowie mehrfach solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit Geldbußen bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro und in den übrigen Fällen mit Geldbußen bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.



Problemlösung mittels Erstellung vom Energieausweis nach ENEV 2009





- Zurück zum Artikelanfang


Verwandte oder ähnliche Themen:

Energetischer Renovierungsstau
Energieausweis - EnEV 2009
Infos zum Energieausweis
Niedrigenergiehaus
Passivhaus
Blower Door
Warum Brennwerttechnik
Technische Beratung


Mietwagen Mallorca: mietwagenmallorca.com


War unser Artikel Ihnen hilfreich, so freuen wir uns über ein +1 , tweet oder Like bei Facebook