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Boykottieren des Energieausweises?
Gibt es Strafen im Zusammenhang mit fehlendem, bzw. boykottiertem Energiepass?Verstöße können als Ordnungswidrigkeit gem. § 8 EnEG bestraft werden, respektive könnten Bußgelder im Einzelfall in einer Höhe bis EUR 15.000,00 anfallen. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit ist auch eine Mehrfachbestrafung möglich.
Folgender Artikel ist nachlesbar unter: Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/eneg/__8.html
§ 8 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung
1. nach § 1 Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 2 Abs. 2 auch in Verbindung mit Abs. 3, § 3 Abs. 2 oder § 4,
2. nach § 5a Satz 1 oder
3. nach § 7 Abs. 4
oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
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