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Infos zum Energieausweis


Inhaltsverzeichnis:

- Definition
- Wann brauche ich einen Energieausweis?
- Auf welche Daten stützt sich der Energieausweis?
- Energieverbrauch
- Energiebedarf
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
- Wer darf Energieausweise ausstellen?
- Was kann ich tun um meinen Energieausweis zu verbessern?



Definition:


Der Energieausweis oder Energiepass ist ein Dokument, welches die Energieeffizienz (energetische Eigenschaften) eines Gebäudes beinhaltet, bzw. energetisch bewertet.


Wo sind die Bestimmungen zu Energieausweis geregelt?


Die Verordnung zum Energieausweis ist in der (ENEV 2007) Energieeinsparverordnung 2007 enthalten. Des weiteren sind sämtliche Erklärungen entsprechend in der ENEV 2007 enthalten. Die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland somit in der Energieeinsparverordnung (ENEV) geregelt. Damit wird der Energieausweis für Bestandsgebäude, sofern Sie neu vermietet oder verkauft werden, zur Pflicht.


Ab dem 01.07.2008

Für alle Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, bei Verkauf und Neuvermietung.

Ab dem 01.01.2009

Für alle Wohngebäude, bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung.

Ab dem 01.07.2009

Für alle Nicht-Wohngebäude.

Generell bleibt es freigestellt, ob der Energieausweis bedarfs- oder verbrauchsorientiert ausgestellt wird; lediglich für kleine Wohngebäude (< 4 WE), die vor dem 01.11.1977 (Zeitpunkt der 1. Wärmeschutzverordnung) gebaut wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben. Der Hintergrund hierbei ist, wie gut ein Haus energetisch isoliert ist und wo stärkere Energieverluste (Kältebrücke) zu finden sind. Hierbei beraten wir Sie gerne kostenfrei, um mehr oder weniger starke energetische Verluste (Kältebrücken) zu entdecken, und nach aufsteigenden Prioritätsstufen zu klassifizieren.
Um die energetische Gesamtbewertung ökonomisch zu optimieren, stellt Ihnen unser Sachverständigenbüro Tups-Planungsbüro gerne Renovierungsangebote mit Preisangabe zur Verfügung.


EnergieausweisImmobilien


























Wann brauche ich einen Energieausweis?


1.Beim Neubau eines Gebäudes hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass ein Energieausweis für das betreffende Gebäude erstellt wird.
2.Wenn bauliche Veränderungen an energetisch wichtigen Bauteilen eines Hauses (Außenwände, Fenster, Haustür u.a.) vorgenommen werden muss ein Energieausweis ausgestellt werden.
3.Wenn sich der Wohnraum eines Gebäudes auf Grund baulicher Veränderungen um 50% oder mehr erweitert.
4.Beim Verkauf eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung muss der Eigentümer auf Verlagen einen Energieausweis vorlegen können.
5.Beim Vermieten von Wohnraum muss der Vermieter auf Verlagen einen Energieausweis vorlegen können.

Auf welche Daten stützt sich der Energieausweis?


Die Erfassung der Energieeffizienz kann auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs oder des erfassten Energiebedarf ermittelt werden.


Energieverbrauch:


Bei der Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ist der Energieverbrauchskennwert (witterungsbereinigte Energieverbrauch) zu ermitteln.
Dies geschieht entweder auf der Zugrundelegung von Verbrauchsdaten aus Abrechnungen der Heizkosten, für das gesamte Gebäude, oder anderer Verbrauchsdaten, wie beispielsweise Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen. Des weiteren ist auch eine Kombination der beiden Verfahren zulässig.
Diese Daten können vom Eigentümer bereitgestellt werden.
Das Verfahren zum Erstellen eines Energieausweises kann und darf nur für bereits bestehende Gebäude angewandt werden und ist die kostengünstigere Variante.


Energiebedarf:


Bei der Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage des erfassten Energiebedarfes werden die Kerngrößen des betreffenden Gebäudes in eine Berechnungsformel gegeben und auf Basis dieser Daten der Energiebedarf errechnet. Kenndaten, die der Berechnung dienen, sind u.a. der m³ umbauter Raum und die energetischen Kennwerte verschiedener Bauteile (z.B. Fenster).
Dieses Verfahren zum Erstellen des Energieausweises kann und darf, sowohl für bereits bestehende als auch für neu gebaute Gebäude angewandt werden.


Wie lange ist ein Energieausweis gültig?


Ein Energieausweis, egal auf welcher Basis er erstellt wurde, hat eine generelle Gültigkeit von 10 Jahren.


Kann ich mich zwischen den Varianten frei entscheiden,

Bis zum 01.Oktober 2008 konnte jeder frei entscheiden, ob der Energieausweis nach Energiebedarf oder Energieverbrauch erfolgen soll. Ausschlaggebend ist nur, ob es sich um ein bereits bestehendes Gebäude oder ein neugebautes Gebäude handelt.
Ab dem 01.Oktober 2008 muss der Energieausweis für bebaute Grundstücke, die verkauft werden und vermietete Objekte auf Grundlage des erfassten Energiebedarfs erfolgen, wenn sie weniger als 5 Wohnungen haben und/ oder der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde.
Ausnahmen zu dieser Regelung bilden Gebäude die schon bei der Baufertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entsprachen.


Wer darf Energieausweise ausstellen?


Eine Auflistung aller Personen die zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind finden Sie in der EnEv 2007 §21.


Was kann ich tun um meinen Energieausweis zu verbessern?


Wenn Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz möglich sind, hat der Aussteller einen Modernisierungsempfehlung auszustellen. Diese Modernisierungsempfehlung beinhaltet fachliche Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz.


Gerne stehen wir und unser Partner Tups Planungsbüro Ihnen zur Verfügung um kostengünstige Lösungen zur ökologischen und ökonomischen Verbesserung Ihres Hauses zu finden, nach Prioritäten zu sondieren, sowie Sie mit Angeboten von fachmännischen Firmen zu versorgen!





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