Grunderwerbsteuer



Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer

Seit dem 1. Januar 2011 müssen viele Immobilienkäufer eine höhere Grunderwerbsteuer: Zuvor lag der Steuersatz für den Grunderwerb in den meisten Bundesländern einheitlich bei 3,5 Prozent des Kaufpreises, nun kommen vielerorts höhere Kosten auf Immobilienkäufer zu.

Hintergrund der Grunderwerbsteuer

Rund um den Immobilienkauf kommen verschiedene Steuern wie Kaufnebenkosten auf den Immobilienkäufer zu. Dazu zählt neben der Maklercourtage, Grundbuch- und Notargebühren auch die Grunderwerbsteuer, sofern man die Immobilie nicht von einem direkten Verwandten oder vom Ehepartner erwirbt. Die Grunderwerbsteuer wird nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Kaufvertrag fällig, und vom zuständigen Finanzamt ein Bescheid erstallt. Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus, woraufhin das Eigentum an den neuen Käufer überschrieben werden kann. Das Bundesland ist entscheidend wie hoch der zu entrichtende Betrag an Grunderwerbsteuer ausfällt.


Berlin ab dem 01.01.2011 = 5,0 %
Brandenburg ab dem 01.01.2011 = 5,0 %
Baden-Würtemberg ab dem 05.11.2011 = 5,0 %
Bremen ab dem 01.01.2011 = 4,5 %
Hamburg ab dem 01.01.2009 = 4,5 %
Hessen ab dem 01.01.2013 = 5,0 %
Meklenburg-Vorpommern ab dem 01.07.2012 = 5,0 %
Niedersachsen ab dem 01.01.2011 = 4,5 %
Nordrhein-Westfalen ab dem 01.10.2011 = 5,0%
Rheinland-Pfalz ab dem 01.03.2012 = 5,0%
Saarland ab dem 01.01.2013 = 5,5 %
Sachsen-Anhalt ab dem 01.03.2012 = 5,0 %
Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2012 = 5,0 %
Thüringen ab dem 07.04.2011 = 5,0 %
Bayern und Sachsen immer noch 3,5 %

1. Begriff Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Sie wird erhoben von den zuständigen Bundesländern, denen auch das Steueraufkommen zusteht.

2. Was wird besteuert?

Die Grunderwerbsteuer besteuert Rechtsvorgänge bei einem Kauf von inländische Grundstücken. Diese Steuer ist darauf abgerichtet wenn Eigentum an einem Grundstück erlangt werden will

3. Welche Rechtsvorgänge fallen unter der Grunderwerbsteuer?

Der Grunderwerbsteuer fällt bei Kaufverträge von inländischen Grundstücken, sowie bei Zwangsversteigerungsverfahren, sowie bei Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft durch Übergang von mindestens 95 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter und andere Rechtsvorgänge an.

4. Wer muss die Steuer entrichten?

Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer. In der Praxis vereinbaren die Vertragsparteien im Kaufvertrag, dass der Käufer allein die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat. Die Haftung bis zur Bezahlung tragen beide Parteien.

5. Höhe der Grunderwerbsteuer

Je nach Abschlußdatum vom Kaufvertrag und Bundesland in dem das Grundstück lieht -Tabelle siehe oben-.Die Berechnungsbasis ist der Kaufpreis.

6. Was ist von der Grunderwerbsteuer befreit?

Bestimmte Rechtsvorgänge sind von der Grunderwerbsteuer befreit, zum Beispiel
- der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks, wenn der Kaufpreis nicht höher ist als 2.500 Euro,
- der Erwerb eines Grundstücks durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner,
- der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind (einschließlich Stiefkindern und Ehegatten),
- der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben, die dadurch den Nachlass aufteilen.

Eine Teilbefreiung kann im Kaufvertrag für Zubehör wie Einbauküchen, Schränke, Ölvorrat, Markiesen beantragt werden.

7. Wann wird die Grunderwerbsteuer festgesetzt?

Die Grunderwerbsteuer wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt, nachdem der Notar die Kaufvertragsurkunde dem Finanzamt zugestellt hat und bevor das Eigentum an dem Grundstück übergegangen ist. Erst nach Zahlungseingang erteilt das Finanzamt grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst wenn diese vorliegt wird der Kaufvertrag auf den neuen Eigentümer umgeschrieben. Damit findet das Rechtsgeschäft seinen juristischen Abschluß.





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