Wintergarten genehmigungsfrei?

Die Erstellung eines neuen Wintergartens kann unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein! Details ..

ausgebauter Keller, Wohnraum?

Wann wird ein ausgebauter Keller zum Wohnraum? Details ..

Wohnflächenverordnung -WoFIV-

So ermittle ich die Wohnfläche. Details ..

Dachflächenfenster genehmigungsfrei?

Ist der Einbau von einem Dachflächenfenster genehmigungsfrei? Details ..

Kniestock oder Drempel

Was ist der Unterschied zwischen einem Kniestock oder einem Drempel Details ..

Haus mit feuchtem Keller und nun?

Wie ist ein feuchter Keller zu beurteilen? Details ..

Schwarze Wanne; Weiße Wanne

techn. Beschreibung Details ..

Warum Brennwerttechnik!

Was man wissen sollte Details ..

Blower Door

Was verbirgt sich unter dem Begriff Blower Door. Details ..

Brandaktuell: EnEV 2009

was ändert sich! Details ..

Energetischer Renovierungsstau

Was ist bei einem Immobilienkauf von Häusern und Wohnungen zu beachten Details ..

Barrierefreies Haus oder Wohnung

Details ..

Baulastenverzeichnis

Details ..


Direktkontakt

Öffnungszeiten von Hahn-Immobilien:

Mo-Fr von 08:00 bis 21:00 Uhr
Sa von 08:00 bis 18:00 Uhr

Referenzen unserer Internetpräsenz

www.hahn-immobilien.net Details ..

Referenzen verkaufter Häuser / Wohnungen

Eine optimale und sichere Vermittlung kann nicht Jeder

Presse-PR

Hier finden Sie die aktuellen PR-Mitteilungen über Hahn-Immobilien Details ..

Die Marke
"Hahn-Immobilien"

Details ..

Immobilienfinanzierung

Sie suchen eine Immobilie - Sie sind aber nicht sicher welchen Kaufpreis Sie finanzieren können? Oder Sie sind auf der Suche nach der günstigsten Bank? Hahn-Immobilien hilft Ihnen gerne kostenfrei weiter! Lesen Sie hier. Details ..

Ausbildung bei Hahn-Immobilien

mehrere kaufm. Auszubildende zum Immobilienkaufmann werden gesucht. Details ..

Deutschlandweit suchen wir weitere Immobilienpartener, Immobilienberater und Immobilienberaterinnen

Details ..

Boykottieren des Energieausweises?

Die neue EnEV 2007 ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. Die Nichteinhaltung und Boykottierung der EnEV 2007 bzw. Energieausweis kann in Deutschland mehrfach als Ordnungswidrigkeit belangt werden Details ..

Kaufvertragsabwicklung inkl. der Immobilienfinanzierung

In Sachen Haus- und Wohnungskauf Details ..

Notargebühren

Welche Grundgebühren fallen bei einem Notar für den Immobilienkauf von Häusern und Wohnungen an. Details ..

BGH-Urteil in Sachen Regress

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Immobilien-käufer Details ..

Unser Einzugsgebiet in Deutschland:

Pfalz, Baden, Hessen Details ..

Befreundete Seiten

Tiere in sehr großer Not suchen dringend ein Zuhause. Jeder Einzelfall rettet Leben unserer Mitgeschöpfe aus den katastrophalen und brutalen -Perreras -Tötungsstationen- von Süd-/Osteuropa. Details ..

Kunden- / Partnerlinks

Details ..

Notargebühren

Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung)


in der Fassung vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 960), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866)

Teilauszug wie folgt:

§ 36


Einseitige Erklärungen und Verträge (z. Bsp. Buchgrundschuld)
(1) Für die Beurkundung einseitiger Erklärungen wird die volle Gebühr erhoben; unerheblich ist, ob die Erklärung von einer oder von mehreren Personen abgegeben wird.
(2) Für die Beurkundung von Verträgen (z. Bsp. Kaufvertrag) wird das Doppelte der vollen Gebühr erhoben.

Tabellenteilauszug von € 100.000 bis € 400000:

Geschäftswert bis zu Euro 10/10 z. Bsp. Buchgrundschuld 20/10 z. Bsp. Kaufvertrag
100.000,00 207,00 414,00
110.000,00 222,00 444,00
120.000,00 237,00 474,00
130.000,00 252,00 504,00
140.000,00 267,00 534,00
150.000,00 282,00 564,00
160.000,00 297,00 594,00
170.000,00 312,00 624,00
180.000,00 327,00 654,00
190.000,00 342,00 684,00
200.000,00 357,00 714,00
210.000,00 372,00 744,00
220.000,00 387,00 774,00
230.000,00 402,00 804,00
240.000,00 417,00 834,00
250.000,00 432,00 864,00
260.000,00 447,00 894,00
270.000,00 462,00 924,00
280.000,00 477,00 954,00
290.000,00 492,00 984,00
300.000,00 507,00 1.014,00
310.000,00 522,00 1.044,00
320.000,00 537,00 1.074,00
330.000,00 552,00 1.104,00
340.000,00 567,00 1.134,00
350.000,00 582,00 1.164,00
360.000,00 597,00 1.194,00
370.000,00 612,00 1.224,00
380.000,00 627,00 1.254,00
390.000,00 642,00 1.284,00
400.000,00 657,00 1.314,00

zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Das Gesetz ist nachlesbar unter:
http://bnotk.de/_PDF-Dateien/KostO/KOSTO(19.04.2006).pdf

Bemerkung: Die Notargebühren sind in der Kostenordnung für alle Notare im Bundesgebiet einheitlich geregelt und in einer Tabelle genau festgelegt; Gebührennachlässe sind unzulässig; es gibt im Unterschied zum Steuerberater keine Rahmengebühren und insofern auch keinen Verhandlungs- oder Ermessenspielraum bei der Festlegung der Notargebühren.

Die Gebühren für Nebentätigkeiten des Notars sowie Kopier-, Porto-, Telefon- und Faxgebühren und andere Auslagen hängen von der Vertragsgestaltung und dem Aufwand im Einzelfall ab und können daher erst nach Beurkundung detailiert beziffert werden.