Bauzeichnung bzw. Werkplan



Bauzeichnung oder Werkplan

Eine Bauzeichnung stellt eine technische Darstellung eines Bauvorhabens dar. Weitere Begriffe wie Werkplan, Grundriss, Bauplan, gehören dazu. Diese Bauzeichnung zeigt eine statische Architektur vom Bauprojekt mit den wesendlichen Ausmaßen und benötigten Materialien. Die maßstäbliche Bauzeichnung im Maßstab 1:100 zeigt die Bauausführung.

Zwecks Baugenehmigung wird diese Bauzeichnung sowie Einreichplan bei dem zuständigen Amt " Untere Baubehörde" eingereicht.

Ein Layout ist eine maßstäbliche Bauzeichnung im wesendlichen ohne Maße. In diesem Layout werden Möbel, bzw. mögliche Bestuhlungen eingezeichnet. Das farbenfrohe Layout wird gerne den Kaufinteressenten übergeben um Interesse am Bauprojekt zu wecken.


Bauzeichnung, oder Werkplan als Ausführungsplan

Diese gewünschte Ausführung nach einer Bauzeichnung unterliegt im Regelfall einem Bebauungsplan, diverser Normen und einer Landesbauordnung. Gibt es zum Bsp. keinen Bebauungsplan -in einer Baulücke im Altbaugebiet-, geht es hier nach § 34 BauGB, das heißt, den umliegenden Häuser im Gebiet anpassen. Die Bauzeichnung hat Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Details. Mit Schraffuren und ggf. Farben werden verschiedene Materialien mit unterschiedlichen Rohdichten und Festigkeiten in der Bauzeichnung insbesondere im Werkplan gekennzeichnet. Jeweilige Zimmergrößen wird durch eine Bemaßung in der Bauzeichnung festgelegt. Entlohnung von Architekten für die Bauzeichnung, Werkplan wird nach HOAI abgerechnet. Eine Bauzeichnung hat unterschiedliche Phasen und beginnt mit sogenannter Entwurfsplanung, daraufhin folgt ein Genehmigungsplan. Der spätere Ausführungsplan sprich Werkplan ist ein stark detaillierte Bauzeichnung die üblicher Weise im Maßstab M 1:50 erstellt wird, um mehr Informationen "Nischen, Deckendurchbrüche, Versorgungsschächte usw." einbauen zu können. Bei doppelter Größendarstellung im Werkplan sind Details in der Bauzeichnung für die ausführende Baufirma auch besser lesbar sowie mit wesendlich mehr Maßen versehen. Im Zeichnungskopf der Bauzeichnung wird jedes Bauvorhaben (BV:) auch beim Werkplan, mittels Zeichnungsnummer, Maßstab, Bauherren, Verfasser z. Bsp. Architekt, oder Prüfer, Art von der Bauzeichnung, sowie Änderungshinweise der Bauzeichnung eingetragen. Architekten planen Wohnimmobilien per Bauzeichnung, respektive Werkplan von unten nach oben, also von EG zum DG. Statiker planen Ihre Positionspläne von oben (Dach) nach unten, dies hängt mit den Gewichtsbelastungen bzw. Statik zusammen.



Bei älteren Immobilien fehlt oft eine Bauzeichnung, oder Werkplan, weil zum einen keine mehr existiert, oder keine Bauzeichnung, sowie Werkplan nicht mehr vorhanden sind. Die finanzierenden Banken fordern, unter anderem, eine Bauzeichnung an, um die Finanzierung zu sichern. Hier kann Tups-Planungsbüro im Bedarfsfall mit hochgenauen Lasermessgeräten vor Ort ein Aufmaß vornehmen und vom hauseigenen Architekturbüro mit dem professionellen CAD-Programm eine Bauzeichnug erstellen lassen. (Bauzeichnung oder Werkplan werden nach HOAI berechnet).


Layout-Bsp. Nr. 1


Bsp. Bauzeichnung 1immobilien, Bauzeichnung



















Layout-Bsp. Nr. 2


Bsp. Bauzeichnung 2immobilien, Werkplan



















Layout-Bsp. Nr. 3


Bsp. Bauzeichnung 3immobilien, Bauzeichnung 1



















Layout-Bsp. Nr. 4


Bsp. Bauzeichnung 4immobilien, Werkplan 1





















- Zurück zum Artikelanfang

Verwandte oder ähnliche Themen:

Baulastenverzeichnis
Brennwerttechnik
Technische Beratung
Schwarze Wanne; Weiße Wanne
Feuchter Keller
Kniestock / Drempel
Dachflächenfenster
Wohnflächenverordnung
ausgebauter Keller
Wintergärten
Wertermittlung
m³ umbauter Raum
Leistungsbeschreibung
Renovierungsangebote
Mängelerkennung


War unser Artikel Ihnen hilfreich, so freuen wir uns über ein +1 , tweet oder Like bei Facebook