Zu jedem Werkvertrag gehört eine Leistungsbeschreibung oder eine Baubeschreibung



Leistungsbeschreibung oder Baubeschreibung


Eine Leistungsbeschreibung respektive Baubeschreibung stellt das Leistungsverzeichnis von einem Werkvertrag dar.


Eine Leistungsbeschreibung oder auch Baubeschreibung genannt entspricht einer vertraglichen Sachbeschreibung als Anhang von einem Werkvertrag. Mit der Leistungsbeschreibung wird exakt festgelegt, welche Vertragsleistungen der Bauträger oder eine Baufirma erbringen muss. In der Leistungsbeschreibung werden insbesondere die vereinbarten Leistungen, Menge, Eigenschaften, Funktionen und Qualitätsmerkmale vom Werkvertrag beschrieben. Die Leistungsbeschreibung stellen den Gegenwert zum vereinbarten Kaufpreis dar. Eine Baubeschreibung wird in der VOB/A angegeben. In einer Baubeschreibung müssen Leistungen aller Art exakt in gegliedertem Leistungsverzeichnis beschrieben sein. Bei Werkverträgen über eine technische Baubeschreibung haben sich Begriffe wie Lastenheft oder Pflichtenheft eingebürgert.


Bei einer Baubeschreibung wird ein Leistungsumfang definiert welcher per Unterschrift unter den Werkvertrag integriert ist. Bei allen gilt, was nicht beschrieben ist - oder zumindest mittels Zusatzvereinbarung dokumentiert ist, gilt als nicht gekauft. Das bedeutet in der Aufstellung darf nichts fehlen. Um Angebote anfordern zu können, bedarf es diverser Anfragen in Form von einer Baubeschreibung in der die gewünsche Leistungsprofile an Handwerksfirmen fixiert ist. In dieser wird die Materialmenge festgehalten sowie ein Materialqualität dokumentiert. Des weiteren wird die Arbeitsleistung zuzüglich dem zu verwendenden Material genau nach der Baubeschreibung (techn. Regeln) vorgegeben. Ausführungsqualitäten plus Verfahrenshinweisen, sowie wichtige Mindestforderungen werden in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen.


Eine exakte Pflichtenbeschreibung ist sehr wichtig um einen Werkvertrag mit passendem Pflichtenprofil per Anhang abschließen zu können. Dies ist später wichtig, wenn ggf. an mancher Ausführung etwas fehlt, oder minderwertige Materialien eingesetzt werden, gem. DIN, Schallschutz-, Klimaklassen, statische Festigkeiten, usw. festgelegt sind um bei abschließender Bauabnahme überprüft und ggf. reklamiert werden können.


Bsp.: Ausschreibung in Form einer Leistungsbeschreibung; Anlage zum Werkvertrag


Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung als PDF (24 KB)

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Titel: Leistungsbeschreibung oder Baubeschreibung
Autor: Hahn-Immobilien



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