Dachflächenfenster genehmigungsfrei?

Inhaltsverzeichnis:

- Dachflächenfenster
- Dachgauben
- Vorteile / Nachteile
- Verwandte/ähnliche Themen



Velux-DachflächenfensterdachflächenfensterVelux-Dachflächenfenster


Im Gegensatz zu Dachaufbauten -Gauben- ist der Einbau von Dachflächenfenstern "DFF", in der Regel insbesondere bei Altbaugebieten, genehmigungsfrei. Allerdings ist vor dem Einbau zu klären, ob es im betreffenden Baugebiet einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, der einen Einbau von Dachflächenfenstern in Bezug auf die Fenstergröße -Glasgröße-, Fenstermengen, usw. beschränkt oder gar verbietet. Respektive ist es ratsam, mit der zuständigen Unteren Baubehörde -Bauamt- die Sachlage zuvor zu besprechen.



Es gibt Bebauungspläne, die die DFF je nach Hausseite unterschiedlich stark beschränken, dass zum Bsp. auf der Straßenseite weniger DFF eingebaut werden dürfen, als auf der Gartenseite.







DachgaubendachflächenfensterDachgauben



Vorteile / Nachteile von DFF gegenüber Dachgauben:

  • Dachaufbauten sind auf jeden Fall genehmigungspflichtig und in der Herstellung deutlich teurer als ein DFF, dafür gewinnt man an Stehhöhe, Wohnraum, bzw. Wohnfläche. Dies stellt folglich auch einen Wertzuwachs dar.

  • Die stehenden Wärmedämmfenster in den Gauben haben eine rund 30 %ige bessere Dämmeigenschaft. Ug-Wert ca. 1,0 W/m² K
    Stehende Fenster sind gegenüber den geneigten DFF ruhiger bei Regen oder gar Hagel.

  • Der Lichteinfall, bzw. die Lichtstärke ist bei den DFF höher, da die Sonnenstrahlen im rechten Winkel -ca. 90° Winkel- auftreffen.

  • Da sich die DFF im Bereich der Dachaußenhaut der Ziegel befinden, erreicht man durch deren Einbau auch eine um ca. 30-50 cm höhere Kopffreiheit. Dieser Effekt kann dazu ausreichen, eine Dusche in einen abgeschrägten Raum mittels großem DFF und Wechsel einbauen zu können.

Bitte beachten Sie beim DFF-Einbau, dass insbesondere bei einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte, dass der Mindestbrandschutzabstand (LBauO) RLP von rund 1,20 m zum Nachbarhaus einzuhalten ist.

Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten 0,90 m x 1,20 m groß sein; ihre Brüstungshöhe darf 1,20 m nicht überschreiten. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen, oder Dachaufbauten, müssen sie so angeordnet und beschaffen sein, dass Personen sich von diesen Öffnungen aus bemerkbar machen und über die Rettungsgeräte der Feuerwehr gerettet werden können.





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