Wintergarten eventuell genehmigungsfrei



Gemäß Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 gem. dem letzten Stand vom 22.12.2003 ist folgendes nachzulesen:

§ 62 Genehmigungsfreie Bauvorhaben "Wintergarten"



(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellung, Anbringen sowie Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderer Anlage, Einrichtungen:

1.a, Gebäude (auch unbeheizte Wintergärten) bis zu einem Volumen bis 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten, Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler, Gebäude in Umgebung von Kultur- / Naturdenkmälern sowie Verkaufs- / Ausstellungsstände,

ferner ist noch folgende Ziffer herauszustellen:

(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:



2. zu ebener Erde liegende unbeheizte Anbauten wie Wintergärten, Terrassenüberdachungen bis zu 50 m² umbauten Raums bei Wohngebäuden mit Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich,

Anmerkung: Hierzu sind weitere Regelungen zu beachten wie:

  • vordere Baulinie
  • hintere Baulinie
  • Bebauungsplanvorgaben
  • Abstandsflächen


Unter Beachtung solcher oben genannten Gegebenheiten ist ein Wintergarten zum Teil baugenehmigungsfrei. Klären Sie dies zu Ihrer eigene Sicherheit mit dem zuständigen Amt "Unteren Baubehörde" oder Kreisverwaltung im Einzelfall in Sachen Wintergärten ab.

Im allgemeinen ist ein Wintergarten ein Bauwerke oder Anbauten und somit bauanzeigepflichtig oder gar genehmigungspflichtig. Weiterhin kann in einzelnen Bundesländer unter gewissen Voraussetzungen eine Genehmigungsfreistellung erteilt werden. Ein kleiner Wintergarten -bis zu einer festgelegten Größe- ggf. unbeheizt bzw. als Anbau an einem Wohnzimmer indirekt beheizt- können wie in Rheinland-Pfalz verfahrensfrei sein.

Wird an eine Wohnimmobilie ein Wintergarten angebaut, kann ein Bauherr möglicher Weise auf einen Architekten verzichten, wenn dieser an einen erfahrenen Wintergarten Lieferanten kommt und dieser Mitglied im Bundersverband Wintergarten ist, weil dieser Wintergarten Bundesverband, die Wintergarten Planung sowie Bauantragstellung selbst übernimmt oder diese alternativ mittels fachkompetenten Kooperationspartner zusammen erledigt.

Aus dem Bebauungsplan ist zu entnehmen, ob an geplanter Stelle, wo ein Wintergarten errichtet werden soll, sich eine Wohnbaufläche befindet sowie zwischen der vorderen oder hinteren Bebauungsgrenze liegt. Da ein voll ausgebauter Wintergarten mit Beheizung auch voll zur Wohnfläche zugerechnet wird, müssen folgende Pos. im Bebauungsplan wie Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze, Mindest-Grenzabstände, Grundflächenzahl plus die Geschoßflächenzahl überprüft werden. Diese Fragen müssen als erstes in der Planung von einem Wintergarten überprüft werden.



Begriff Wintergarten, Wintergärten

Der Wintergarten stellen oft ein Anbau an einem Haus dar. Der Wintergarten und wird gerne als zusätzlicher Wohnraum zum Bsp. Wohnzimmervergrößerung oder als besonderer Standort für Grünpflanzen genutzt. Die Nutzungsart vom Wintergarten hängt im wesendlichen von der Wärmedämmung ab. Wintergärten werden in unbeheizte oder beheizte Wintergärten unterschieden. Diese unbeheizten Wintergärten haben ggf. nur eine Einfachverglasung oder es wurde keine Heizung eingebaut. Dementsprechend wird diese Version vom Wintergarten oft nur als Regen- und Windschutz für Pflanzen und Möbel genutzt. Der unbeheizte Wintergarten kann oft nur vom Frühjahr bis Herbst als Wohnraumerweiterung genutzt werden. Ein beheizte Wintergarten kann wiederum ganzjährig als eigenständiger Wohnraum genutzt werden, da die Verglasung der Energieeinsparverordnung entspricht und der Wintergarten mit wenig Energie beheizt werden kann.


Genehmigung und Himmelsausrichtung von einem Wintergarten

Die Errichtung muss oft, aber nicht grundsätzlich vom zuständigen Bauamt genehmigt werden. Die Himmelsausrichtung ist entscheidend für die spätere Nutzung. Wird dieser nach Norden erstallt, bekommen der Wintergarten nur indirekte Sonnenstrahlen ab und ist deshalb relativ kühl. Wird ein Wintergarten nach Osten ausgerichtet, wird der Wintergarten vor allem morgens und in den frühen Mittagsstunden durch die Sonne erwärmt. Ein südorientierter Wintergarten hat die intensivste und längste Sonneneinstrahlung. Allerdings kann dies im Sommer zur einer Überhitzung vom Wintergarten führen. Daher sollte der Wintergarten dementsprechend mit Beschattungssystemen ausgestattet sein. Wintergärten, die nach Westen ausgerichtet wurde, fängt die letzten Sonnenstrahlen am Nachmittag und frühen Abend ein, die dann den Wintergarten nachts warm halten.
Wärmedämmglas ist das Hauptelement beim Wintergarten. Je nach Nutzungszwecks sind Wintergärten entweder einfach, doppelt oder möglicher Weise sogar dreifach verglast. Wärmeschutzverglasung verhindert das ungewollte Abkühlen vom Wintergarten und wird dementsprechend häufig bei einem beheizten Wintergarten eingesetzt. Holz Wintergärten sind sehr pflegeaufwendig. Wintergärten aus Aluminium oder K-Stoff mit einem Stahlkernprofil sind äußerst robust und witterungsbeständig.
Ein rund 20 m² großer Wintergarten mit einfachem Pultdach kostest in etwa € 20.000,00. Ein Glasdach sollte aus Sicherheitsgründen mit VSG-Wärmeschutzglas ausgeführt werden


Bei einem Wintergarten gibt es keine Normvorgabe, trotzdem sollte die Glasfläche in etwa 80 % der Außenfläche betragen.



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