Wintergarten genehmigungsfrei?
Die Erstellung eines neuen Wintergartens kann unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein! Details ..ausgebauter Keller, Wohnraum?
Wann wird ein ausgebauter Keller zum Wohnraum? Details ..Wohnflächenverordnung -WoFIV-
So ermittle ich die Wohnfläche. Details ..Dachflächenfenster genehmigungsfrei?
Ist der Einbau von einem Dachflächenfenster genehmigungsfrei? Details ..Kniestock oder Drempel
Was ist der Unterschied zwischen einem Kniestock oder einem Drempel Details ..Haus mit feuchtem Keller und nun?
Wie ist ein feuchter Keller zu beurteilen? Details ..Schwarze Wanne; Weiße Wanne
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Die neue EnEV 2007 ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. Die Nichteinhaltung und Boykottierung der EnEV 2007 bzw. Energieausweis kann in Deutschland mehrfach als Ordnungswidrigkeit belangt werden Details ..Kaufvertragsabwicklung inkl. der Immobilienfinanzierung
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Tiere in sehr großer Not suchen dringend ein Zuhause. Jeder Einzelfall rettet Leben unserer Mitgeschöpfe aus den katastrophalen und brutalen -Perreras -Tötungsstationen- von Süd-/Osteuropa. Details ..Kunden- / Partnerlinks
Details ..Wintergarten genehmigungsfrei?
Gemäß der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 mit dem letzten Stand vom 22.12.2003 ist folgendes nachzulesen:§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellung, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderer Anlage und Einrichtungen:
1.a, Gebäude (auch unbeheizte Wintergärten) bis zu einem Volumen von 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler, Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Verkaufs- und Ausstellungsstände,
ferner ist noch folgende Ziffer herauszustellen:
(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:
2. zu ebener Erde liegende unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis zu 50 m² umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich,
Anmerkung: Hierzu sind weitere Regelungen zu beachten wie:
- vordere Baulinie
- hintere Baulinie
- Bebauungsplanvorgaben
- Abstandsflächen
Unter Beachtung der oben genannten Gegebenheiten wäre ein genehmigungsfreier Wintergartenanbau möglich. Klären Sie dies zu Ihrer eigene Sicherheit mit der zuständigen "Unteren Baubehörde" oder Kreisverwaltung im Einzelfall ab.